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Warum heiraten?

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-=Gästebuch=-

Tathergang:

Vor 5 Jahren spielte sich in Idar-Oberstein folgendes schreckliches Drama ab: Ein flotter Jüngling im heiratsfähigem Alter, namens Sacha BILL (im folgenden als Erstbeklagten/Angeklagter bezeichnet), lernte ein junges Mädchen, namens Chantal ADAM (im folgenden als Zweitbeklagte/Angeklagte bezeichnet) kennen. Dieses erste Kennenlernen ignorierten Beide für mehrere Monate, da sich S. BILL während des ersten Kontaktes etwas ignorant verhielt und seine gesamte Aufmerksamkeit dem Glückspiel (hatte nach Zeugenaussagen etwas mit einem Holzklotz, einem Hammer, mehreren Nägeln sowei diversen Kaltgetränken amerikanischer Herkunft zu tun) widmete. Von seiner verbrecherischen Neigung angetrieben, begnügte sich der Angeklagte jedoch nicht mehr lange mit dem verbotenen Glückspiel und widmete sich nun schwereren Verbrechen. So lockte er Chantal ADAM unter einem Vorwand in seine damalige Wohnung, stach ihr in die Augen, verdrehte ihr den Kopf und stahl ihr das Herz. Die so zugerichtete versuchte zu fliehen. Aber der "Schreckliche" gab sein Opfer nicht frei. Er verdrehte ihr immer weiter den Kopf.

Sonderbarerweise setzte sich die Angeklagte nicht zur Wehr und ist demzufolge der Mitschuld zu bezichtigen. Der Täter, macht sich damit schuldig, daß er offensichtlich immer noch ihr Herz besitzt.

Infolge seiner schrecklichen Tat muß der Angeklagte sein oftmals ausscheifendes Jungesellenleben vorzeitig lassen. Hiermit wird das Opfer ebenfalls mitschuldig wegen Mordes der Existenz des Angeklagten Sacha BILL.

Beide - welche ganz eindeutig im Liebeswahn handelten - wurden am 13. August 2005 um 16:00 Uhr festgenommen, vorgeführt, beringt und vom Hohem Gericht wie folgt verurteilt:

1. Beiden Angeklagten ist das Joch der Ehe aufzuerlegen.

2. Sacha BILL hat lebenslänglich für den sicher nicht billigen Unterhalt von Chantal ADAM aufzukommen. (Im Zweifelsfall auch umgekehrt)

3. Die Zweitbeklagte wird ihres angestammten Familiennamens für verlustig erklärt und hat fortan als Zeichen ihrer Knechtschaft mit Chantal ADAM-BILL zu zeichnen.

4. Zur Verbüßung ihrer Strafe wird beiden in der Kempfelder Strasse 0; 55758 Mörschied eine gemeinsame Zelle zugewiesen, deren Instandhaltung dem Angeklagten und tunlichste Reinigung der Zweitbeklagten obliegt.

5. Die Zweitbeklagte hat dem Erstbeklagten jeden gewünschten Urlaub, sowie jeglichen Ausgang vorbehaltlos zustimmend, lächelnd und küssend zu gewähren.

6. Bei obiger "Männerangelegenheiten" hat der Erstbeklagte keinen schlankbeinigen Mädchen genußsüchtig nachzusehen. Sofern es nicht in irgendeiner Weise Bestandteil seiner Weiterbildung ist.

7. Das Urteil ist anläßlich de Zivilgerichtsverhandlung vom 13.08.2005 rechtskräftig und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Im Namen der Republik Palz

Für den Richter

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