Hochzeitsverordnung: Regeln zur Hochzeit von Chantal Adam und Sacha Bill

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-=Gästebuch=-

Hochzeitsverordnung

§ 1: Anwendungsgebiet:

Die vorliegende Verordnung regelt den Ablauf und die Form der Hochzeit von Chantal Adam und Sacha Bill sowie Verhaltensweisen der Hochzeitsgäste. Sie ist nicht auf andere Ereignisse oder Personen übertragbar.

§ 2: Geltungsdauer & Inkrafttreten:

Die Verordnung tritt am 13.08.2005 um Punkt 16:00 Uhr in Kraft. Voraussetzung ist das Erscheinen beider Delinquenten. Die Hochzeit beginnt mit dem Abgeben sämtlicher Geschenke*. Danach kann, wer will, wieder gehen.
* als Geschenk gelten nur Produkte, welche auf der "Wunschliste" des Hochzeitspaares schriftliche Erwähnung finden, Geldbeträge über 250 Euro in bar oder Reisegutscheine mit einem Mindestwert von 1.500 Euronen (Selbstverständlich werden auch Automobile ab der "Kleinwagenklasse" oder Immobilien ab einem Verkehrswert von mind. 100.000 Euro als Geschenk gewertet. Erwähnungen in Testamenten, Zusagen in der Form "wir reichen das Geschenk nach - der Hochzeitstisch war leer" oder "ich kenne die Beiden noch aus dem Sandkasten" und das Mitführen von Toastern, Kaffeemaschinen oder vgl. Produkte berechtigen nicht zum kostenlosen Essen und Trinken).

§ 3 Erscheinungsbild und -form der Gäste

  • Jeder hat in heiterer bzw. fröhlicher Stimmung zu erscheinen (oder tut zumindest so). Finstere Gedanken, grämliche Mienen, Skatkarten, Exfreunde/-innen und Gameboys müssen zu Hause bleiben.
  • Die Einflussnahme auf die freie Willensentscheidung des Brautpaares ist bis um 15:55 Uhr abzuschließen.
  • Weiblichen Besuchern ist das Wangenkneifen von Personen unter 12 Jahren (am besten auch bei älteren) und das Tragen von Stützstrümpfen strikt untersagt.
  • Auch wenn die Bundesligasaison gerade wieder angefangen hat, dürfen die Männer keine "Minifernseher", "Taschenradios" oder Vergleichbares mitführen.

§ 4 Verpflegung mit Nahrung und Getränken

  • Keiner darf mehr essen oder trinken, als er/sie mit aller Gewalt hinunter bekommen kann.
  • Bei Schlägereien am Buffet dürfen keine Bestecke als Hieb- oder Stichwaffen eingesetzt werden.
  • Sollte es zu einem Mangel an alkoholischen Getränken kommen: bitte Ruhe bewahren! Es werden 2 Rentner ausgelost (die brauchen den Führerschein ja nicht wirklich), welche zur nächsten "Tanke" fahren und auf Rechnung des Brautpaares mehrere Dutzend "Kurze" und "Lange" kaufen (der nette Mann hinter der Kasse hat einen Gabelstapler und ist beim Einladen gerne behilflich [auch wenn Sie Rentner sind: das Trinkgeld geht nicht auf Rechnung des Brautpaares]).
  • Man soll sämtliche Getränke feindselig behandeln, indem man sie vollständig ausrottet.

§ 5 Störungen des Ablaufs

Dem Verfasser der Verordnung ist durchaus bewusst, dass es immer wieder Damen und Herren (meist über 50 Jahre) ihr ganzes Leben darauf warten, eine nette Hochzeitsfeier durch stundenlange Reden zu stören. Dies wird allerdings nicht toleriert. Zuwiderhandlungen werden mit dem Werfen von Essensresten oder gar dem Ausschluss von der Veranstaltung bestraft. Um eine gute Verständigung zu sichern, dürfen höchstens fünf Redner zugleich sprechen. Sämtliche Vorträge dürfen eine Redezeit von 7 Minuten nicht übersteigen (solange braucht das nächste Pils).

§ 6 Regelung zum Verhalten der Gäste

  1. Die Benutzung der Kronleuchter als Schaukel sowie die Verwendung der Läufer und Teppiche als Ringmatten ist nicht gestattet.
  2. Wer ironische Anspielungen auf den Lebenswandel des Herrn Bräutigam zu dessen Junggesellenzeiten (oder der jüngeren Vergangenheit) von sich gibt, wird frühestens zur Silberhochzeit wieder eingeladen.
  3. Wenn der Bräutigam redet, haben alle anderen zu schweigen, da er ab morgen sowieso nichts mehr zu sagen hat.
  4. Wer betrunken ist, hat lautlos unter den Tisch zu rutschen (es ist verboten, die sich unter den Tischen aufhaltenden Personen als Fußbänke zu benutzen).
  5. Zur Vermeidung jeglichen Blutvergießens wird gebeten, weder mit dem Messer zu essen, noch sich mit der Gabel zu kratzen.
  6. Der freie Flug von Schlagsahne, Fischgräten, Sektkorken und Zigarettenasche ist nur insoweit zulässig, dass weder Personen noch Einrichtung der Festräume Schaden nehmen können.
  7. Keiner soll aus Geiz seinem Nachbarn das Glas leertrinken, denn es wird weder kassiert, noch über die Anzahl der Getränke eine Strichliste geführt.
  8. Jeder hat seine Adresse auf dem Rücken zu befestigen, damit er nötigenfalls sicher nach Hause gebracht werden kann.
  9. Die Braut darf nicht länger als 5 Stunden entführt werden. Andernfalls geht sie in das Eigentum des "Entführers" über. Rückgabe und Umtausch sind ausgeschlossen.
  10. Das Fest hört auf, wenn keiner mehr da ist und wird spätestens am 13.08.2030 fortgesetzt.
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